Elterngeld

Rechtsratgeber Elterngeld - verständlich, kompakt, unabhängig

Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen!

Und: manchmal braucht man Hilfe, um sie auszuüben

Die Experten unseres unabhängigen und gemeinnützigen Vereins erklären das Elterngeld auf einfache Art und Weise.

Einführung

Junge Eltern werden vom Staat mit dem Elterngeld unterstützt. Ein Elternteil kann bis zu 12 Monate Elterngeld erhalten. Ein Paar hat Anspruch auf bis zu 14 Monate Elterngeld, die es unter sich verteilen kann. In den meisten Fällen beantragt die Mutter für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes Elterngeld und der Vater für die Monate 13 und 14. Diese bisher am häufigsten anzutreffende Konstellation des Elterngeldes wird Basiselterngeld genannt. Zwei weitere Formen sind das Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus. Das Elterngeld Puls schafft für Eltern einen Anreiz, nach der Geburt ihres Kindes möglichst früh wieder zu arbeiten.

Das Basiselterngeld beträgt in den meisten Fällen 65 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns vor der Geburt. Beispiel: Hat eine Frau vor der Geburt ihres Kindes durchschnittlich etwa 2000 Euro netto verdient, beträgt das Elterngeld 1300 Euro.

Der Maximalbetrag des Elterngeldes liegt bei 1800 Euro. Mindestens werden 300 Euro von der Elterngeldbehörde gezahlt. Eltern, die Zwillinge oder Mehrlinge bekommen, erhalten einen Zuschlag von 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.

Für Eltern, die neben dem Neugeborenen ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei oder mehr ältere Kinder haben, die noch nicht sechs Jahre alt sind, erhalten einen Geschwisterbonus von 10 Prozent, mindestens 75 Euro.

Elterngeld wird gezahlt, wenn Eltern nicht oder höchstens 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld wird aus der Lohndifferenz Vollzeit zu Teilzeit berechnet. Beispiel: Wer vor der Geburt in Vollzeit netto 2500 Euro verdiente und nun in Teilzeit nette 1250 Euro verdient, bekommt 812,50 Euro Elterngeld, also 65 Prozent der Gehaltsdifferenz, also der Lohneinbuße.

Teilzeitarbeit ist durch das Elterngeld Plus attraktiv, wenn Eltern sofort oder bald nach der Geburt in den Beruf zurückkehren. Unterm Strich bringt das Elterngeld Plus mehr staatliche Unterstützung in die Haushaltskasse als das Basiselterngeld.

Informationen zum Elterngeld

Das Elterngeld ist vor einigen Jahren reformiert worden, insbesondere wurde das Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus eingeführt. In unserem Ratgeber finden Sie alles, was Sie zum Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit im Jahr 2017 wissen müssen. Wir geben u.a. Antwort auf folgende Fragen:

Was versteht man unter Elterngeld?

Was ist das Elterngeld Plus?

Wann besteht ein Anspruch auf Elterngeld?

Wie wird das Elterngeld beantragt?

Wo gibt es Antragsformulare, was muss ich beim Elterngeld Antrag beachten?

Mit unserem Elterngeld Rechner läßt sich der Elterngeld-Anspruch sofort online berechnen.

Noch mehr Fragen? Dann schauen Sie hier: Fragen und Forum zum Elterngeld

Welche Höhe hat das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes ist für viele junge Mütter und Väter der entscheidende Punkt, ob Sie ihre Berufstätigkeit reduzieren und sich mehr Zeit dem Kind widmen.

Hier erfahren Sie alles über die Höhe des Elterngeldes.

Kann man in Teilzeit arbeiten, während man Elterngeld bezieht?

Die Antwort lautet: ja, sehr gerne sogar. Um einen frühen Berufseinstieg für Eltern zu ermöglichen, wurde das Elterngeld Plus eingeführt (ab dem 1. Juli 2015). Es ermöglicht es, den Bezug des Elterngeldes auf bis zu 28 Monate auszudehnen, da sich durch eine Teilzeitbeschäftigung das Elterngeld reduziert (Anrechnung). Als Ausgleich steht nun ein längerer Bezugszeitraum zur Verfügung.

Nachfolgend erfahren Sie alles über die Möglichkeit während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit zu arbeiten und über das Elterngeld-Plus.

Elternzeit

Väter und Mütter, die berufstätig sind, sollen Zeit für die Betreuung ihrer kleinen Kinder erhalten. Die Elternzeit gewährt ihnen diese Möglichkeit für die Dauer von bis zu drei Jahren. Es gilt ein spezifischer Kündigungsschutz. Die Elternzeit ist juristisch vom Elterngeld klar getrennt.

Antrag

Wo muss man das Elterngeld beantragen?

Für die Beantragung des Elterngeldes sind in den meisten Bundesländern die Elterngeldstellen der Kreise und kreisfreien Städte zuständig. In kleinen Bundesländern und den Stadtstaaten ist die Landesregierung oder sind die Bezirksämter zuständig. Alle Elterngeldstellen – nach Bundesland sortiert – finden sie auf der Seite Elterngeld beantragen.

Welche Unterlagen müssen dem Elterngeldantrag beigefügt werden?

Dem Elterngeldantrag muss immer die Original-Geburtsurkunde des Kindes beigelegt werden. Wenn der Antragsteller vor der Geburt eine nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt haben, müssen Einkommensnachweise aus den 12 Monaten vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist beigefügt werden. Wurde Mutterschaftsgeld bezogen, ist auch ein Nachweis über die Höhe und die Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses während des Beschäftigungsverbotes erforderlich.

Ist der Antragsteller ein Nicht-EU-Ausländer, muss eine Kopie des Aufenthaltstitels (z.B. Blue Card, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis dem Elterngeldantrag als Anlage beigefügt werden.

Bis wann muss der Elterngeldantrag gestellt werden?

Der Elterngeldantrag sollte sofort nach der Geburt gestellt werden. Elterngeld kann rückwirkend höchstens für drei Monate gezahlt werden. Die Drei-Monatsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Elterngeldantrag bei der Elterngeldbehörde eingeht. Der Elterngeldantrag muss also spätestens drei Monate nach dem Beginn des Zeitraums vorliegen, für den Elterngeld beantragt werden soll. Will man also Elterngeld ab der Geburt beziehen, muss der Antrag spätestens 3 Monate nach der Geburt beim Amt eingegangen sein.

Erwerbstätigkeit vor Geburt

Muss die Mutter oder der Vater vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben, um das Elterngeld zu erhalten?

Nein. Man kann auch dann Elterngeld erhalten, wenn man in den maßgeblichen 12 Monaten vor der Geburt Ihres Kindes nicht gearbeitet hat. Liegen der sonstigen Voraussetzungen für das Elterngeld vor, so erhält man in jedem Fall den Sockelbetrag in Höhe von 300 € pro Monat. Folglich haben nicht nur Arbeitnehmer oder Selbständig tätige, sondern auch Schüler und Studierende Anspruch auf Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages.

Muss man 12 Monate vor der Geburt erwerbstätig gewesen sein, um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben?

Nein. Allerdings gilt, dass je kürzer der Zeitraum war, in dem im Jahr vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt wurde, desto geringer fällt das Elterngeldanspruch aus.

Wird das Elterngeld auf Hartz 4 angerechnet?

Ja, Elterngeld wird auf Hartz 4 angerechnet. Ausnahme: Derjenige, der vor der Geburt gearbeitet und nur ergänzend Arbeitslosengeld 2 bezogen hat, bekommt einen Teil des Elterngelds zusätzlich zur Hartz 4 Leistung. Dieser Teil entspricht der Höhe des durchschnittlichen Monatseinkommens vor der Geburt, beträgt aber höchstens 300 Euro.

Beispielrechnung

— Nach der Geburt besteht Anspruch auf Elterngeld in Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro ; außerdem besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2

— Von dem Elterngeld bleiben 250 Euro (= durchschnittliches monatliches Erwerbseinkommen vor der Geburt) anrechnungsfrei; die restlichen 50 € werden auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet.

Wie können die Eltern den Elterngeldanspruch untereinander aufteilen?

Hier muss wieder zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus (ab Juli 2015) unterschieden werden. Beim Basiselterngeld gibt es bis zum 14. Lebensmonat des Kindes für jeden Monat einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal vierzehn. Den Eltern steht es frei, die Anzahl der Monatsbeträge bis auf die zwei Partnermonate frei untereinander aufzuteilen. Sie können das Elterngeld nacheinander oder auch gleichzeitig in Anspruch nehmen. Wird Elterngeld gleichzeitig bezogen, so reduziert sich selbstverständlich die Laufzeit entsprechend.

Beim Elterngeld Plus können die Eltern ebenfalls die Elterngeldmonate untereinander verteilen. Es stehen maximal 24 Bezugsmonate sowie die 4 Partnermonate zur Verfügung. Die Basiselterngeldmonate können ebenfalls mit den Elterngeld-Plus-Monaten kombiniert werden.

Welches Einkommen zählt für die Berechnung des Elterngeldes?

Die Höhe des Elterngeldes wird aus dem durchschnittlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt errechnet. Zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit zählen Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit (nichtselbständige Tätigkeit), aus einer selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit, aus Gewerbetrieb und Land- und Forstwirtschaft. Andere Einkünfte, die nicht aus einer Erwerbstätig herrühren, etwa Zinseinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden nicht berücksichtigt. Das Einkommen des anderen Elternteils spielt für die Höhe des eigenen Elterngeldes keine Rolle. Zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit zählt auch der Verdienst aus einem 450-Euro-Job ( Minijob).

Nicht berücksichtigt bei der Ermittlung des Erwerbseinkommens vor der Geburt werden Einmal-, Sonderzahlungen wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Jubiläumszuwendungen.

Für den, der vor der Geburt erwerbstätig, aber nicht selbständig tätig war, also Arbeitnehmer, wir das Elterngeld aus dem Einkommen aus den zwölf Monaten vor der Geburt errechnet. Für diejenigen Antragsteller, die dagegen (auch) selbständig tätig waren, zählt bei der Berechnung von Elterngeld das Einkommen aus dem letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum, der vor der Geburt des Kindes geendet hat. Es muss der entsprechende Steuerbescheid als Nachweis dem Elterngeldantrag beigelegt werden.

Maßgeblich für die Einkommensermittlung ist immer das Nettoeinkommen. Für die Berechnung desselben werden ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr die tatsächlich gezahlten Steuern und Sozialabgaben abgezogen, sondern gesetzlich festgelegte Pauschalen, die den tatsächlichen Abzügen ungefähr entsprechen. Grund: der Elterngeldantrag kann einfacher und schneller bearbeitet werden.

Bezugsdauer

Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?

Das Basiselterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des neu geborenen Kindes in Anspruch genommen werden (Bezugsdauer Elterngeld). Grundsätzlich kann ein Elternteil es für 12 Monate beanspruchen. Es besteht ein Elterngeldanspruch für zwei weitere Monatsbeträge für die Eltern, von denen auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate lang Elterngeld bezieht.

Angerechnet wird auf das Elterngeld der Mutter die Zeit, in der die Mutter Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss bezieht, auch, wenn sie für die Dauer der Schutzfrist kein Elterngeld beantragt. Voraussetzung für die Partnermonate beim Basiselterngeld ist, dass auch der andere Elternteil für zwei Monate nicht mehr als durchschnittlich 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. Außerdem muss sich bei einem der beiden Elternteile das Erwerbseinkommen vermindern.

Beim Elterngeld Plus (ab 1. Juli 2015) sieht die Situation anders aus. Hier kann Elterngeld bis zu 28 Monate bezogen werden. Bezüglich der Einzelheiten sehen Sie auf der Seite Elterngeld Plus nach. Elterngeld Plus ist eine attraktive Möglichkeit für Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten.

Wie lange erhalten Alleinerziehende Elterngeld?

Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, erhalten beim Basiselterngeld alleine für die vollen 14 Monate Elterngeld, beim Elterngeld Plus die 28 Monate. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind allein bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem die alleinige elterliche Sorge oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. Hat der Elternteil eine einstweilige Anordnung erwirkt, mit der ihm zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist, gilt das Gleiche.

Leben die Eltern in einer gemeinsamen Wohnung, sind diese Voraussetzungen nicht gegeben.