Einführung
Junge Eltern werden vom Staat mit dem Elterngeld unterstützt. Ein Elternteil kann bis zu 12 Monate Elterngeld erhalten. Ein Paar hat Anspruch auf bis zu 14 Monate Elterngeld, die es unter sich verteilen kann. In den meisten Fällen beantragt die Mutter für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes Elterngeld und der Vater für die Monate 13 und 14. Diese bisher am häufigsten anzutreffende Konstellation des Elterngeldes wird Basiselterngeld genannt. Zwei weitere Formen sind das Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus. Das Elterngeld Puls schafft für Eltern einen Anreiz, nach der Geburt ihres Kindes möglichst früh wieder zu arbeiten.
Das Basiselterngeld beträgt in den meisten Fällen 65 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns vor der Geburt. Beispiel: Hat eine Frau vor der Geburt ihres Kindes durchschnittlich etwa 2000 Euro netto verdient, beträgt das Elterngeld 1300 Euro.
Der Maximalbetrag des Elterngeldes liegt bei 1800 Euro. Mindestens werden 300 Euro von der Elterngeldbehörde gezahlt. Eltern, die Zwillinge oder Mehrlinge bekommen, erhalten einen Zuschlag von 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.
Für Eltern, die neben dem Neugeborenen ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei oder mehr ältere Kinder haben, die noch nicht sechs Jahre alt sind, erhalten einen Geschwisterbonus von 10 Prozent, mindestens 75 Euro.
Elterngeld wird gezahlt, wenn Eltern nicht oder höchstens 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld wird aus der Lohndifferenz Vollzeit zu Teilzeit berechnet. Beispiel: Wer vor der Geburt in Vollzeit netto 2500 Euro verdiente und nun in Teilzeit nette 1250 Euro verdient, bekommt 812,50 Euro Elterngeld, also 65 Prozent der Gehaltsdifferenz, also der Lohneinbuße.
Teilzeitarbeit ist durch das Elterngeld Plus attraktiv, wenn Eltern sofort oder bald nach der Geburt in den Beruf zurückkehren. Unterm Strich bringt das Elterngeld Plus mehr staatliche Unterstützung in die Haushaltskasse als das Basiselterngeld.
Informationen zum Elterngeld
Das Elterngeld ist vor einigen Jahren reformiert worden, insbesondere wurde das Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus eingeführt. In unserem Ratgeber finden Sie alles, was Sie zum Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit im Jahr 2017 wissen müssen. Wir geben u.a. Antwort auf folgende Fragen:
Was versteht man unter Elterngeld?
Was ist das Elterngeld Plus?
Wann besteht ein Anspruch auf Elterngeld?
Wie wird das Elterngeld beantragt?
Wo gibt es Antragsformulare, was muss ich beim Elterngeld Antrag beachten?
Mit unserem Elterngeld Rechner läßt sich der Elterngeld-Anspruch sofort online berechnen.
Noch mehr Fragen? Dann schauen Sie hier: Fragen und Forum zum Elterngeld
Welche Höhe hat das Elterngeld?
Die Höhe des Elterngeldes ist für viele junge Mütter und Väter der entscheidende Punkt, ob Sie ihre Berufstätigkeit reduzieren und sich mehr Zeit dem Kind widmen.
Hier erfahren Sie alles über die Höhe des Elterngeldes.
Kann man in Teilzeit arbeiten, während man Elterngeld bezieht?
Die Antwort lautet: ja, sehr gerne sogar. Um einen frühen Berufseinstieg für Eltern zu ermöglichen, wurde das Elterngeld Plus eingeführt (ab dem 1. Juli 2015). Es ermöglicht es, den Bezug des Elterngeldes auf bis zu 28 Monate auszudehnen, da sich durch eine Teilzeitbeschäftigung das Elterngeld reduziert (Anrechnung). Als Ausgleich steht nun ein längerer Bezugszeitraum zur Verfügung.
Nachfolgend erfahren Sie alles über die Möglichkeit während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit zu arbeiten und über das Elterngeld-Plus.
Elternzeit
Väter und Mütter, die berufstätig sind, sollen Zeit für die Betreuung ihrer kleinen Kinder erhalten. Die Elternzeit gewährt ihnen diese Möglichkeit für die Dauer von bis zu drei Jahren. Es gilt ein spezifischer Kündigungsschutz. Die Elternzeit ist juristisch vom Elterngeld klar getrennt.