Wie ordnet sich das Elterngeld in das System der sozialen Leistungen ein?

Sozialleistung für junge Familien

Das Elterngeld hat seit einigen Jahren das Erziehungsgeld ersetzt und ist damit eine relativ junge staatliche Sozialleistung für junge Familien.

Der Bundestag hatte im November 2014 einen Gesetzentwurf zum Elterngeld beschlossen und damit eine Reform auf den Weg gebracht, die zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten ist. Das Elterngeld bleibt eine zentrale Säule der Familienpolitik. Bereits vor mehr als 10 Jahren hat es das Erziehungsgeld ersetzt. Die Intention des Elterngeldes ist es, alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten, zu unterstützen. Das Basiselterngeld wird an Vater und Mutter für die Dauer von maximal 14 Monate gezahlt. Hervorzuheben ist, dass beide den Zeitraum frei untereinander aufteilen dürfen. Dabei kann ein Elternteil maximal zwölf Monate allein für sich beanspruchen, zwei weitere Monate sind als Option für das jeweils andere Elternteil vorbehalten. Das bedeutet im einzelnen: 12 Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihre Kindes nehmen. Durch das mit der Reform eingeführte Elterngeld Plus wird die Situation von Eltern verbessert, die schon bald nach der Geburt eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen möchten. Die Bezugsdauer von Elterngeld kann nun auf bis zu 28 Monate ausgedehnt werden.

Definition

Das Elterngeld berechnet sich wie folgt: Ersetzt werden 67 % des wegfallenden Einkommens, maximal 1800 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld beträgt 300 Euro. Beim Elterngeld Plus halbieren sich die Beträge; ein Zuverdienst wird angerechnet. Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld beträgt 12 Monate. Die Anmeldungsfristen beim Arbeitgeber für die Elternzeit beträgt sieben Wochen. Der Kündigungsschutz von acht Wochen bleibt bestehen. Elterngeld steht zur Verfügung für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende und Adoptiv-Eltern. Verwandte dritten Grades können es in Ausnahmefällen beziehen. Auf das Elterngeld haben also alle Eltern Anspruch, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Keinen Anspruch auf Elterngeld hat, wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet. Die Höhe des Elterngeldes beträgt 67 % des bisherigen Nettoerwerbseinkommens des erziehenden Elternteiles. Es beträgt höchstens jedoch 1.800 Euro netto. Der Mindestbetrag des Elterngeldes liegt bei 300 Euro.

Elterngeld und Elternzeit

Die Elternzeit hat mit dem Elterngeld grundsätzlich nichts zu tun. Sie ist von der Elterngeldzahlung unabhängig. Ihre Dauer beträgt 3 Jahre.